Neubauförderung in NRW: Ran an die Töpfe!

Der Staat greift Baufamilien finanziell unter die Arme. Wofür gibt es Geld? Für wen stehen welche Fördermittel in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung? Und welches Programm läuft bald aus?

Nicht nur über private Banken können Baufamilien in der aktuellen Niedrigzinsphase günstig an Baugeld kommen. Auch die staatliche Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) vergibt Darlehen zu günstigen Zinskonditionen. Vor allem die hohen Tilgungs- und Investitionszuschüsse im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sollten sich Hausbesitzer nicht entgehen lassen – und ihre Antragsunterlagen zügig vervollständigen, wenn ein KfW-Effizienzhaus 55 in Planung ist. Denn die beliebte Förderung nach diesem Standard läuft Ende Januar für Neubauten aus. Ab Februar wird nur noch die höhere Effizienzhaus-Stufe 40 unterstützt.

KfW-Zuschüsse für Energiesparer

Die KfW verfolgt mit dem Förderprogramm Wohngebäudekredit (261/262) das Ziel, den Energiebedarf von Gebäuden zu senken. Dabei gilt: Je energieeffizienter das geplante Haus ausfällt, desto weniger zahlen Baufamilien später von ihrem Kredit zurück. Aktuell vergibt die Förderbank für einen Neubau bis zu 150.000 Euro Kredit, verbunden mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 37.500 Euro. Alternativ zum Kredit können Hausbesitzer auch einen direkten Zuschuss von bis zu 37.500 Euro über das Programm Wohngebäude (461) beantragen. Wichtig: Der Förderantrag ist vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen – bei Krediten über die Hausbank, beim Investitionszuschuss über das KfW-Zuschussportal. Für das KfW-Haus 55 ist das nur noch bis zum 31. Januar 2022 möglich.

Das Effizienzhaus als Standard

Maßgeblich für die genaue Höhe der Förderung ist bei beiden Programmen der Effizienzhaus-Standard. Er gibt an, wie viel Energie das geplante Haus im Verhältnis zu einem durchschnittlichen Neubau verbraucht. Beim auslaufenden KfW-Effizienzhaus 55 etwa beträgt der Energiebedarf 55 Prozent von dem des Referenzgebäudes, beim Effizienzhaus 40 sind es 40 Prozent. Erreicht der Neubau darüber hinaus die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder die Nachhaltigkeits-Klasse (NH), steigt die Förderung weiter. Von der EE-Klasse profitieren Baufamilien, die mit regenerativen Energien heizen und mit ihnen mindestens 55 Prozent des Gebäudeenergiebedarfs decken können. Für die NH-Klasse ist eine Zertifizierung nötig. Den höchsten Zuschuss gibt es für ein Effizienzhaus 40 Plus, das auch Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugen und speichern kann und eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung besitzt.

Baubegleitung und Zertifizierung

Wer eine Effizienzhausförderung in Anspruch nehmen möchte, muss einen unabhängigen Sachverständigen in die Planung seines Bauprojekts einbinden. Die KfW fördert diese Baubegleitung mit einem zusätzlichen Kreditbetrag von bis zu 10.000 Euro und einem Tilgungszuschuss von 50 Prozent der Kosten, maximal jedoch 5.000 Euro. Die gleiche Förderung gibt es für die Nachhaltigkeitszertifizierung. Gut zu wissen: Die Prüfung und Zertifizierung durch den Verein zur Qualitäts-Controlle am Bau (VQC) ist bei EN-Bau standardmäßig Teil des Vertrags.

KfW-Wohneigentum und Photovoltaik

Die Effizienzhaus-Programme lassen sich auch mit anderen Förderprodukten der KfW kombinieren. Das Wohneigentumsprogramm (124) etwa richtet sich an alle, die ihre Immobilie später selbst bewohnen wollen. Ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 100.000 Euro ist für diesen Zweck möglich. Vorgaben zur Energiebilanz des Gebäudes gibt es nicht. Interessant für Baufamilien, die Photovoltaik zur Stromerzeugung nutzen möchten, ist zudem das Programm Erneuerbare Energien Standard (270). Das zinsgünstige Darlehen deckt bis zu 100 Prozent der Investitionskosten ab. Anders als bei der Effizienzhaus-Förderung darf der eingespeiste Strom später über das Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet werden.

Wohnraumförderung in NRW

Auch ein Blick auf die regionalen Förderprogramme von Nordrhein-Westfalen kann lohnen. Beim Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum zum Beispiel unterstützt das Land im Rahmen seiner öffentlichen Wohnraumförderung einkommensschwächere Haushalte, in denen mindestens ein Kind oder eine schwerbehinderte Person leben. Förderberechtigte erhalten ein zinsgünstiges Grunddarlehen, dessen Höhe sich nach der Standortgemeinde der Immobilie richtet. Zusatzdarlehen gibt es unter anderem für jedes zum Haushalt gehörende Kind, für jede schwerbehinderte Person, für den barrierefreien Ausbau oder zur Aufbereitung von nicht baureifen Grundstücken. Anträge nehmen die örtlichen Bewilligungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte entgegen.

Programme der NRW.BANK

Kombinieren lassen sich die Darlehen der Wohnraumförderung mit den Programmen der landeseigene NRW.BANK. So unterstützt etwa das Förderdarlehen „Wohneigentum“ Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen auf dem Weg in die eigenen vier Wände. Das Förderdarlehen „Nachhaltig Wohnen“ dagegen ist einkommensunabhängig und richtet sich an Hausbesitzer, die ein besonders ressourceneffizientes Bauvorhaben planen; Voraussetzung dafür ist eine Nachhaltigkeitszertifizierung oder eine bereits auf Bundesebene beantragte Förderung für effiziente Gebäude (BEG). Mit den Programmen der Bank lassen sich bis zu 50 Prozent der Investitionskosten finanzieren.