Nebenkosten: Damit müssen Baufamilien rechnen

Die Nebenkosten machen einen nicht unerheblichen Posten im Budget einer Baufamilie aus. So setzen sie sich zusammen und hier gibt es Sparpotenzial. 

Wie viel Haus kann ich mir leisten? Darüber sollten Baufamilien ganz zu Beginn der Planungsphase Klarheit gewinnen. Ein fester Posten in der Kalkulation sind die einmaligen Nebenkosten, die häufig unterschätzt werden. Man unterscheidet Baunebenkosten, Kaufnebenkosten und Finanzierungsnebenkosten. Banken verlangen in der Regel, dass Baufamilien die Nebenkosten aus eigener Tasche bezahlen, da ihnen – anders als beim Grundstück oder Gebäude – kein Gegenwert als Sicherheit gegenübersteht.

Baunebenkosten

Zu den Baunebenkosten zählen Honorare für Architekten, Ingenieure und Statiker, Prämien für Bauversicherungen sowie Gebühren für behördliche Prüfungen und Baugenehmigungen. Einige Generalunternehmer übernehmen im Bauvertrag einige dieser Positionen. Beispielsweise gehören bei EN-BAU MASSIVHAUS die Kosten für Architektur und Statik sowie die wichtigsten Bauversicherungen zu den standardmäßigen Bauleistungen dazu.

Kaufnebenkosten
Beim Kauf eines Grundstücks müssen Baufamilien 3,5 bis 6,5 Prozent Grunderwerbssteuer an den Fiskus abführen – je nachdem, in welchem Bundesland der Kauf abgeschlossen wird. In NRW wird der Spitzensatz von 6,5 Prozent fällig. Zudem werden Notargebühren in Höhe von 1 Prozent und Grundbuchgebühren von rund 0,5 Prozent des Kaufpreises erhoben. Wird das Grundstück über einen Makler erworben, kommt eventuell zusätzlich noch eine Maklerprovision hinzu. Gut zu wissen: Werden Haus und Grundstück aus einer Hand erworben, müssen Baufamilien die Kaufnebenkosten auch auf beide Posten zahlen. Stehen die Verkäufer für Haus und Grundstück hingegen nicht in wirtschaftlicher Verbindung zueinander, müssen die Steuern und Gebühren nur auf den Kaufpreis des Grundstücks abgeführt werden – eine erhebliche Ersparnis.

Finanzierungsnebenkosten

Auch im Zusammenhang mit der Finanzierung müssen Baufamilien mit einer einmaligen finanziellen Belastung rechnen. Wer einen Immobilienkredit aufnimmt, zahlt für die Grundschuldbestellung rund 0,5 Prozent Notargebühren auf die Darlehenssumme. Grundbuchgebühren für die Grundschuldeintragung schlagen mit rund 0,25 Prozent zu Buche. Während der Bauphase müssen Kreditnehmer für das bereitgestellte, aber noch nicht abgerufene Darlehen sogenannte Bereitstellungszinsen zahlen. Da bei einem Neubau das Bauunternehmen in Raten – je nach Baufortschritt – bezahlt wird, nehmen Baufamilien die Kreditsumme erst nach und nach in Anspruch. Für das nicht ausgezahlte Geld verlangen Banken in der Regel zwischen 0,2 und 0,4 Prozent Bereitstellungszinsen. Tipp: Kunden können mit ihrer Bank einen Zeitraum vereinbaren, in dem keine Bereitstellungszinsen gezahlt werden müssen – üblich sind sechs bis zwölf Monate.